Ausgleichzahlung: Flugverspätung wegen Beschädigung durch Treppenfahrzeug

Verspätet sich ein Flug, da die Maschine noch am Boden von einem Treppenfahrzeug beschädigt wurde, steht den Passagieren eine Ausgleichszahlung im Sinne der EU-Fluggastrechteverordnung zu. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Rüsselheim (Az.: 3 C 581/12[31]) hervor.

 

Im verhandelten Fall war es auf einer Pauschalreise beim Flug von Antalya nach Frankfurt/Main zu einem um sieben Stunden verspäteten Start gekommen, weil zuvor das Flugzeug von einem der Treppenfahrzeuge auf dem Rollfeld gerammt wurde. Die Richter sprachen den Reisenden aufgrund der Verspätung eine Ausgleichszahlung zu. Denn die Ursache für die Beschädigung falle in den Verantwortungsbereich der Airline, die ja für das Be- und Entladen des Flugzeugs und damit auch für den Einsatz der entsprechenden Fahrzeuge verantwortlich sei. (Quelle: tip.de)