Test & Rat

Mietwagen: Ärger bei der Rückgabe vermeiden

Bei einer Vollkasko-Versicherung sollten immer die im Preis enthaltenen Leistungen genau geprüft werden

Bei einer Vollkasko-Versicherung sollten immer die im Preis enthaltenen Leistungen genau geprüft werden

Selbst die lokalen Vertragspartner bekannter Mietwagenmarken greifen auf windige Tricks zurück, um den Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen. fliegen-sparen.de erklärt, wie man unberechtigte Forderungen vermeidet.

Verbraucherschützer beobachten in jüngster Zeit, dass Mietwagenkunden trotz Vollkasko-Versicherung für Schäden am Auto abkassiert werden. Dabei wird die Kreditkarte des Kunden nachträglich mit Reparaturkosten von einigen Hundert Euro belastet. Das kann passieren, wenn der Versicherungsschutz Schäden ausschließt, die bei der Rückgabe nicht sichtbar sind, etwa am Motor oder Getriebe, vor allem aber am Unterboden. Trotz ordentlichem Rückgabeprotokoll kann der Kunde also erst mal nicht beweisen, dass der Wagen auch in dieser Hinsicht ohne Schaden war. Das Geld einfach von der Kreditkartenfirma rückbuchen zu lassen, ist meist nicht ohne Weiteres möglich.

Der Vermieter wurde in der Regel ja bei der Anmietung ausdrücklich ermächtigt, die Karte mit einer Kaution zu belasten und davon gegebenenfalls anfallende Reparaturkosten einzubehalten. Da keine Versicherung für den Schaden aufkommt, muss der Vermieter auch nicht befürchten, dass die Versicherung einen Sachverständigen zur Prüfung vorbeischickt, ob der Schaden überhaupt zu Lasten des Kunden geht. Und der Kunde? Von dem sind eher keine Schwierigkeiten zu erwarten. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist in aller Regel der Sitz des lokalen Vermieters. Man muss neben einem Anwalt vor Ort auch einen Sachverständigen beauftragen und zudem alles mühsam übersetzen lassen. Alles in allem enorme Kosten, die viele Kunden angesichts eines völlig ungewissen Ausgangs nachvollziehbarerweise scheuen.

Fazit: Die Vollkasko für den Mietwagen sollte keine „unsichtbaren“ Schäden ausschließen. Wagenmieten mit einem vernünftigen Versicherungspaket kosten meist nicht mehr als andere. Tipp: Das Vergleichsportal Billiger-Mietwagen, buchbar auch über www.fliegen-sparen.de, sowie der Mietwagenbroker www.sunnycars.de listen beispielsweise gleich auf den ersten Blick, ob Schäden am Unterboden versichert sind. Billiger-Mietwagen hat sogar eine entsprechende Filterfunktion.

Mietwagen ausleihen: Quittungen aufbewahren

Ein weiteres Feld für Tricksereien ist die Tankregelung. Selbst bei der kundenfreundlichen Voll-Voll-Regelung, also den Wagen vollgetankt zu übernehmen und vollgetankt abzugeben, finden manche Vermieter Gelegenheit, fragwürdige Forderungen zu stellen. Mit der nächsten Kreditkartenabrechnung werden dem Kunden Tankkosten in Rechnung gestellt. Selbst wenn nur zwei, drei Liter wegen eines angeblich nicht bis zum Rand gefüllten Tanks aufgefüllt werden, fällt zusätzlich noch die volle Tankgebühr an. Je nach Vermieter kann sie bis zu 20 Euro betragen.
Diese Forderung lässt sich nur rückbuchen, wenn man nachweisen kann, dass man kurz vor Rückgabe getankt hat. Die entsprechende Quittung gilt es also unbedingt noch einige Wochen aufzubewahren. Zudem sind Fotos mit Datum und Zeitangabe von der Tankanzeige während der Rückgabe hilfreich.
Fotos sind vor allem auch dann fast schon unerlässlich, wenn der Wagen mit einem bestimmten Tankstand zurückgegeben werden muss. Da gibt es schnell Unstimmigkeiten, wo der Zeiger denn nun genau stand, beziehungsweise wo er stehen muss. Am besten zückt man das Handy bei Anmietung und Rückgabe und knipst jeweils die Anzeige.

Tipp: Oft wird man gezwungen, bei der Anmietung die erste Tankfüllung zu einem (überhöhten) Preis zu „kaufen“ und den Wagen leer zu retournieren. Für das Restbenzin erhält man in der Regel keine Erstattung. Wenn man explizit nachfragt, gibt es manchmal eine Ausnahme bei Kurzmieten, etwa beim Anbieter Drive FTI (fti.de).

Mietwagen: Zeit nehmen für die Übernahme

Die meisten Fälle von unberechtigten Forderungen können sich bei einer hastig abgewickelten Übergabe des Mietwagens ergeben. Der Kunde soll etwa schon am Schalter ein Protokoll über den Zustand des Wagens unterschreiben, bevor er ihn überhaupt gesehen hat. Hat der Wagen dann Schäden, die nicht im Protokoll vermerkt sind, kann der Kunde dafür in Regress genommen werden. Davor sind selbst Kunden nicht gefeit, die eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben.
Oftmals sind Schäden an Glas, Reifen oder Innenraum von der Versicherung ausgenommen und müssen aus eigener Tasche berappt werden. Oder die lokale Mietwagenfirma will den Kunden fremdsprachige Vordrucke unterschreiben lassen. Wer nicht versteht, was er unterschreibt, kann im Zweifel auch nichts nachlesen und tappt in die Kostenfalle. Etwa bei der Tankregelung oder anderen Rückgabemodalitäten.

In jedem Fall gilt: Der Kunde sollte sich trotz drängenden Personals oder genervter Wartender Zeit für den Papierkram und die Übernahme des Wagens nehmen. Wo steht die Tankregelung, wo die Notfallnummer des Vermieters? Den Wagen innen und außen in Augenschein zu nehmen ist Pflicht. Besonders die Reifen, schon zur eigenen Sicherheit. Treten erst nach Fahrtantritt Auffälligkeiten zutage, informiert man den Vermieter umgehend und vereinbart den Austausch gegen ein technisch einwandfreies Auto. Werden die Papiere bei der Anmietung nur in einer Fremdsprache ausgehändigt, sollte man auf Vordrucken in Deutsch bestehen. Bleibt man beharrlich, finden sich oft in irgendeiner Schublade doch noch welche.

Tipp: Sind partout keine Vordrucke auf Deutsch vorhanden, vermerkt man am besten neben jeder Unterschrift, dass man die Sprache des Vordrucks nicht versteht.

Text: Lutz Kaulfuß (CR 3.13/2013)
Bildquelle: VW

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