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Reisen oder Geld zurück – so einfach ist es leider nicht

Reisen oder Geld zurück – so einfach ist es leider nicht

Reisen oder Geld zurück – so einfach ist es leider nicht

Wer einen Fernseher kauft, der nicht funktioniert, bekommt in der Regel sein Geld zurück oder dasselbe Gerät neu. Wie es bei den “Waren” Reise und Flug aussieht erfahren Sie in meinem Clever reisen!-Artikel.

Storno, Streik, Flugausfall, anderer Abflugort: Es gibt viele Dinge, die den Start in den Urlaub verhindern oder erschweren können. Das ist immer ärgerlich, auch wenn es inzwischen viele Urteile und Regelungen gibt, die den Kunden nicht ganz im Regen stehen lassen. So hat der Kunde zum Beispiel ein Recht auf sog. Betreuungsleistungen, wenn er aufgrund eines Streiks an einem anderen Flughafen landet als geplant. Wenn der Fluggast übernachten muss oder wenn er verpflegt werden muss, muss die jeweilige Fluggesellschaft dafür sorgen und das ohne, dass der Passagier dafür extra bezahlen muss.

Weitere wichtige Urteile und Beispiele gibt es in meinem Interview mit Clever reisen! in der Ausgabe 3/14. Wer es nachlesen möchte, kann die Ausgabe hier bestellen .

Text: Holger Hopperdietzel Foto: istock