Airlines dürfen Sofortzahlung für erworbene Tickets verlangen

Fluggesellschaften dürfen für ein erworbenes Flugtickets den vollständigen Preis unmittelbar nach dem Kauf verlangen, entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH). Alternativen oder Ausnahmen wie eine Frühbuchung oder ein angezahltes Ticket, die einige Fluggesellschaften auch anbieten, müssen nicht gelten. So muss sofort nach der Buchung, wenn von der Airline verlangt, der volle Preis gezahlt werden.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen die Airlines Condor, Lufthansa und Tuifly geklagt, diese Regelung birgt einen erheblichen Nachteil für Fluggäste. Die Richter in Karlsruhe stimmten dem jedoch nicht zu. Der BGH argumentiert, eine spätere Zahlung des Beförderungsentgelts als der Kaufzeitpunkt, wäre bei der Geschäftsgröße der Airlines nicht interessengerecht. Einen Nachteil für den Kunden sehe der BGH auch nur geringermaßen.