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Flug verspätet? Wie Passagiere ihr Geld bekommen

Flug verspätet? Wie Passagiere ihr Geld bekommen

Flug verspätet? Wie Passagiere ihr Geld bekommen

Bei Flugverspätungen kann es Bares für die Passagiere geben. Um ihre Ansprüche durchzusetzen haben Passagiere die Wahl. Ein kostenloses Schlichtungsverfahren oder man beauftragt ein
Fluggast-Portal, das nur bei Erfolg bezahlt wird. Aktuell nehmen fast 40 Fluggesellschaften am Schlichtungsverfahren (Stand April 2016) teil. Und die Erfolgsquote der Schlichtung ist beeindruckend. Inzwischen hat das kostenlose Schlichtungsverfahren für Flugpassagiere beim SÖP, der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, richtig Fahrt aufgenommen.

„Der Anteil einvernehmlicher Lösungen beträgt im Bereich Flug 91 Prozent“, berichtet der SÖP-Geschäftsführer Heinz Klewe. Auf Nachfragen über etwaige Kompromisse bei der Höhe der Ausgleichszahlungen stellt Heinz Klewe klar: „Schlichtung heißt für uns nicht, dass eine Forderung des Reisenden, beziehungsweise sein gesetzlicher Anspruch einfach halbiert wird und fertig ist die Schlichtung.

Unsere auf Passagierechte spezialisierten Juristen, übrigens ausschließlich Volljuristen, das heißt mit der Befähigung zum Richteramt, prüfen in jedem Einzelfall die Sach- und Rechtslage. Wenn hierbei sich etwa bei einer Flugverspätung eine Entschädigung in Höhe von 400 Euro ergibt, dann steht dieser Betrag auch `ohne Wenn und Aber` im Schlichtungsvorschlag“.

Klare Sache – Dein gutes Recht
Die SÖP hat im letzten Jahr 12.000 Fälle bearbeitet, von denen rund Dreiviertel von Flugpassagieren eingereicht wurden. Diese Zahl ist für die SÖP ein großer Erfolg, hat sie sich seit Bestehen der Schlichtung für Flugpassagiere doch mehr als verdreifacht. Allerdings verschenken Passiere nach wie vor Millionen. Nach Meinung von Branchenkennern machen überhaupt nur zehn Prozent der eigentlich dazu berechtigten Passagiere ihre Ansprüche auch geltend.

Entweder, weil sie die Mühe scheuen, oder schlicht, weil sie nicht über ihre Rechte informiert sind. Dabei ist die Rechtslage eindeutig. Die sogenannte EU Fluggastrechte-Verordnung (EU 261/2004) regelt die Ansprüche von Passagieren, die ihr Ziel verspätet erreichen. Je nach Länge des Fluges und Dauer der Verspätung sind Pauschalbeträge zwischen 250 und 600 Euro je Fluggast vorgesehen.

Text: Lutz Kaulfuß
Bildrechte: bigshot, depositphoto, Lutz Kaulfuß

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