Test & Rat

Insektizide im Hotel – Gefahr für Gäste?

Nichts soll den Urlaub trüben: Vor- und Nachteile von Insektiziden im Hotel

Nichts soll den Urlaub trüben: Vor- und Nachteile von Insektiziden im Hotel

Nichts soll den Urlaub trüben, schon gar nicht lästige Stechmücken und Ungeziefer. In vielen Ländern kann das nur durch den Sprüheinsatz von Insektiziden erreicht werden. Was ist erlaubt? Was ist gefährlich? Welche Rechte hat der Gast? fliegen-sparen.de fragt nach…

Nach einem ersten faulen Tag am Strand wollten wir uns vor dem Abendessen noch die Füße auf der Strandpromenade im ägyptischen Sahl Hasheesh vertreten. Bei der Rückkehr zum Hotel Premier Le Reve war schon von weitem eine Nebelschwade zu bemerken, die vom Hotelgelände Richtung Strand waberte. An der Rezeption war zu erfahren, dass in den Außenanlagen allabendlich zur selben Zeit „Mittel“ gegen Stechmücken versprüht würden. Zu Deutsch: Insektengift. In der Info-Mappe auf dem Hotelzimmer findet sich tatsächlich auch ein entsprechender Hinweis für die Gäste. Doch ist der tägliche Einsatz von Insektiziden wirklich sinnvoll? Dr. Gerhard Scholz vom Institut für Reisemedizin und Impfvorsorge beantwortet diese Frage mit einem eindeutigen Ja.

„Es ist natürlich eine Abwägung von Nutzen und Risiko“, erklärt Dr. Scholz. „Immer wenn der Nutzen von Insektiziden überwiegt, ist ihr Einsatz sinnvoll. Für Urlaubsregionen in südlichen Ländern überwiegt ganz eindeutig der Nutzen.“ Denn in südlichen Ländern geht es nicht darum Insektenstiche zu vermeiden, weil sie für den Urlauber unangenehm sind. In den Tropen und Subtropen wird eine ganze Reihe, teilweise gefährlicher Krankheiten durch Insekten übertragen. „Gegen manche dieser Krankheiten steht eine medikamentöse Prophylaxe zur Verfügung, etwa für Malaria. Allerdings bietet auch so eine Prophylaxe keinen hundertprozentigen Schutz. Und für andere Krankheiten, wie zum Beispiel das Denguefieber, aber auch für viele weitere, gibt es überhaupt keine Prophylaxe.“ Insektenstiche von vornherein zu vermeiden, ist also tatsächlich eine sinnvolle Gesundheitsvorsorge. Durch den Einsatz von Insektiziden lässt sie sich sehr zuverlässig erreichen.



Keine Mückenstiche: Lästige Vorsorge

Der Nebeneffekt der Insektizide, nämlich eine mückenfreie Umgebung, steht für viele Urlauber dabei längst im Vordergrund, häufig ist er für die Wahl des Urlaubsortes entscheidend. Eigentlich könnten Urlauber durch eine persönliche Vorsorge dazu beitragen, dass sie kaum oder gar nicht gestochen werden. Etwa durch körperbedeckende Kleidung und durch das Einreiben freier Hautpartien mit Repellents. Doch das empfinden viele als lästig. Man ist schließlich im Urlaub und möchte in vollen Zügen auskosten, dass es abends noch so schön warm ist. Warum also in eine Gegend fahren, in der man sich abends verhüllen muss, wo man doch anderenorts im luftigen Minikleid unter dem Sternenhimmel dinieren kann?

Das Anspruchsdenken der Urlauber und die Tatsache, dass Reiseveranstalter ihre Kunden nicht gerne in Gebiete schicken, in denen ein gewisses Risiko besteht, sich mit der ein oder anderen Krankheit anzustecken, haben den Trend in Gang gesetzt, Ferienhotels und Urlaubsorte zur möglichst risikoarmen Spielwiese ohne Belästigung durch Mücken zu gestalten. Selbst in wenig exotischen Zielen an der Türkischen Riviera haben Urlauber schon frühmorgens Sprühaktionen auf zentralen Plätzen mitten in den Urlaubsorten beobachtet. Aber auch weltweit spielen die Insektizide eine wesentliche Rolle. Vielerorten wurden die krankheitsübertragenden Insekten gar soweit urückgedrängt, dass Touristen in ihren Hochburgen oft nur ein minimales Risiko tragen, mit einer Krankheit infiziert zu werden, selbst wenn diese Krankheit im restlichen Land sehr häufig vorkommt.

Insektizide: Folgen für die Gesundheit

Urlauber, die sich sorgen, ob der Einsatz von Insektiziden gesundheitliche Folgen hat, kann Dr. Scholz beruhigen: „In meiner gesamten Praxis ist mir noch kein Fall untergekommen, bei dem es zu anhaltenden gesundheitlichen Schäden durch den Einsatz von Insektiziden am Urlaubsort gekommen ist.“ Er erklärt, dass es bei der Frage der Schädlichkeit von Insektiziden ganz wesentlich darauf ankommt, wie lange man dem Gift ausgesetzt war. „Wenn Sie nicht dort leben, sondern nur während eines ein oder zweiwöchigen Urlaubs mit dem Insektizid in Berührung kommen, kann man eigentlich ausschließen, dass es zu Schäden kommt.“ Das gelte selbst dann, wenn das Insektizid im Feriengebiet einmal nicht gemäß den Herstellerempfehlungen angewendet wird und es zu häufig oder in falscher Konzentration ausgebracht werde. Allerdings ist es sinnvoll, die Hinweise der Hotelleitung zu beachten und sich etwa nicht im Freien aufzuhalten, wenn die Mittel ausgebracht werden.

Was sagt das Reiserecht zu Insektengift im Hotel?

Eva Klaar von der Berliner Verbraucherzentrale erklärt, dass sie noch keinen Fall bearbeiten musste, in dem es zu relevanten Beeinträchtigungen aufgrund des Einsatzes von Insektiziden im Außenbereich kam. Sie findet allerdings die Besorgnis der Urlauber nachvollziehbar. Im Idealfall erklärt die Hotelleitung den Gästen zu welchem Zweck und zu welchen Zeiten ein Insektizid versprüht wird. Zudem gibt sie den Gästen Verhaltenstipps, etwa wann sie die Fenster geschlossen halten sollen. „Wird das aber nicht durch den Hotelier kommuniziert, sehe ich die Reiseleitung in der Pflicht, den Kunden aufzuklären,“ fordert Klaar. Die Reiseleitung ist auch die erste Anlaufstelle für alle weiteren Fragen, zu denen Urlauber keine Informationen vom Hotel bekommen, etwa wann der Rasen wieder unbedenklich betreten werden kann.

„Treten zur reinen Besorgnis allerdings handfeste gesundheitliche Folgen, etwa Reizhusten oder tränende Augen auf, und das nicht nur vorübergehend, sondern auf Dauer und auch nicht nur bei einem vielleicht besonders empfindlichen Gast, sondern bei mehreren, sollte man unbedingt bei der Reiseleitung Abhilfe verlangen“, ermutigt Eva Klaar. Wird dennoch keine Abhilfe geschaffen und dauern die Beeinträchtigungen an, könnte es sich unter Umständen um einen Reisemangel handeln, der zu einer nachträglichen Kürzung des Reisepreises berechtigt. Urlauber, die so etwas erfahren sollten, wenden sich am besten nach ihrer Rückkehr an eine Verbraucherzentrale.

Kammerjäger im Hotelzimmer

Eva Klaar berichtet, dass die Berliner Verbraucherzentrale immer wieder Fälle bearbeitet, bei denen Insektizide im Hotelzimmer angewendet werden mussten. Dabei ist relativ eindeutig geregelt, was eine bloße Unannehmlichkeit ist, die man erdulden muss und was nicht. „Ein zielgebietsspezifisches Vorkommen vereinzelter Insekten im Hotelzimmer muss der Hotelgast hinnehmen“, erläutert Klaar. „Erst bei deutlichem, nicht nur vereinzeltem Befall hat der Kunde Anspruch auf Abhilfe.“ Und genau dabei muss der Hotelgast nur Unannehmlichkeiten bis zu einem gewissen Grad hinnehmen. „Der Urlauber muss eine einmalige Kammerjägeraktion in gewissem Umfang hinnehmen. Aber wenn die Aktion damit verbunden wäre, zum Beispiel das Zimmer auszuräumen, muss er das nicht hinnehmen und er kann Abhilfe etwa durch die Zuweisung eines anderen Zimmers verlangen,“ ermutigt Eva Klaar.

Zu guter Letzt berichtet sie von den Fällen, in denen es in der Praxis immer wieder schwierig wird, die Ansprüche von Reisenden durchzusetzen, denen ein Insektenbefall oder diverse Kammerjägeraktionen den Urlaub verhagelt haben. „Der Urlauber hat auch eine Sorgfaltspflicht“, warnt Klaar. „Gerade bei Ameisenbefall ist immer wieder strittig, ob der Urlauber nicht etwa den Befall selbst verursacht hat, weil er zum Beispiel Lebensmittel im Zimmer aufbewahrt hat. Am besten ist es daher, gar keine Lebensmittel auf dem Zimmer zu haben.“

Text: Lutz Kaulfuß (CR 2.12/2012)
Bild: Pixabay

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