Test & Rat

Glückslotterie auf Gran Canaria: Abzocke statt Hauptgewinn

Urlaub ohne Abzocke

Urlaub ohne Abzocke

Betrügereien können das Urlaubsvergnügen vermiesen. Ein Augenblick der Unachtsamkeit und schon ist es geschehen: das Reise-Taschengeld ist plötzlich weg. Damit dies nicht passiert, sollten sich Urlauber in Acht nehmen.

Findige Betrüger denken sich ständig neue Methoden aus, um Urlauber abzuzocken. Das europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) warnt nun vor einer neuen Masche auf Gran Canaria: Es werden Glückslose an Urlauber verteilt, die einen vermeintlichen Urlaubsgewinn versprechen. Statt einer kostenlosen Traumreise verbirgt sich jedoch dahinter eine Verkaufsveranstaltung, auf der die angeblichen Gewinner dazu genötigt werden, einen Vertrag zu unterzeichnen. 186 Euro pro Nacht kosten die hier beworbenen 4-Personen-Appartements. Zeit zum Überlegen bleibt nicht: die Verkäufer begleiten den Urlauber persönlich zum Geldautomaten, um die Anzahlung direkt vor Ort zu leisten.



Das Perfide an der Geschäftspraktik: Dadurch, dass die Laufzeit meist unter einem Jahr liegt, wird der Schutz der Europäischen Timesharing Richtlinie ausgehebelt: Verbraucher können nicht widerrufen und den Unternehmern ist es nicht verboten, sofort eine Anzahlung zu verlangen. Manche Anbieter erlauben zwar, innerhalb einer bestimmten Frist zu kündigen, verlangen dann aber mehr als 80 % des bezahlten Geldes als Schadenersatz.

Deshalb gilt: Nichts unterschreiben, am besten gar nicht erst an der Lotterie teilnehmen.

Wer dennoch den Vertrag abgeschlossen hat, rät Sabine Blanke, Juristin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschlands: „Gehen Sie so schnell wie möglich zur Bank und verlangen Sie die Rückbuchung des Geldes. Bei Kreditkarten können Sie bis zu vier Wochen nach Erhalt des Kontoauszugs die Zahlung reklamieren. Eine Sperrung der Kreditkarte allein reicht nicht aus. Teilen Sie dem Unternehmen schriftlich (per Einschreiben und per Mail) mit, dass Sie wegen der Art der Vertragsanbahnung nicht an den Vertrag gebunden sind, und kündigen Sie ihn vorsorglich.“

Für weitere Informationen steht das EVZ zur Verfügung. Es unterstützt Verbraucher kostenlos.

Quelle: Pixabay

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