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Reisen: Welche Rechte habe ich bei Verspätungen?

Verspätung bereiten Ärger - doch welche Rechte habe ich?

Verspätung bereiten Ärger – doch welche Rechte habe ich?

Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel aus Wiesbaden ist einer der bekanntesten Experten in Sachen Reiserecht und kommentiert für Clever reisen! Fragen & Rechtsfälle.

Rail and Fly

Wir haben von unserem Reiseveranstalter Rail-and-Fly-Tickets erhalten. Was, wenn der Zug Verspätung hat und wir den Flug nicht mehr erreichen?

Rail-and-Fly-Tickets für die Bahn sind eine gute Sache. Damit fährt man günstig zum Flughafen und zurück. Zug und Flug sind zusammen im Reisepaket und – preis enthalten, dabei steht aber nicht fest,mit welchem Zug gefahren wird.

Der Urlauber muss selbst die für ihn passende Bahnverbindung auswählen. Dabei wird erwartet, dass man bei Fernflügen etwa drei Stunden vor dem Abflug am Flughafen eintrifft, das reicht auch, falls die Schlange vor der Sicherheitskontrolle lang ist. Wer aber zu spät von zuhause abfährt und deshalb seinen Flug nicht mehr erreicht, hat Pech gehabt. In diesem Fall gibt es keine Kompensation.

Wenn aber der Zug eine Panne hatte und auf der Strecke liegen blieb, etwa weil infolge eines Unwetters ein Baum auf die Schienen gefallen ist, aufgrund einer technischen Störung an den Signalanlagen oder an der Oberleitung oder wenn wegen eines Unfalls auf der Bahnstrecke nichts mehr läuft, und man trotz rechtzeitiger Bahnfahrt seinen Flieger nicht mehr erreicht, dann ist der Pauschalreiseveranstalter gefordert.

Er muss entweder den Reisepreis ersetzen oder aber einen Platz in der nächstmöglichen Maschine zum Urlaubsziel anbieten. Das gilt aber so nur für zum Urlaub gehörende Rail-and-Fly-Fahrscheine bei Pauschalreisen. Wer seine Anfahrt selbst organisiert hat, trägt – falls es mit der Anfahrt nicht klappt – das Risiko allein.

24 Stunden nach Seattle

Meine Frau und ich hatten einen Flug von Düsseldorf über London nach Seattle gebucht. Wir sollten 11 Stunden lang fliegen. Doch dann kamen wir erst nach 24 Stunden, mitten in der Nacht in Seattle an, weil unser Zubringerflug Verspätung hatte. Welche Ansprüche haben wir da?

Wenn irgendwo auf der Strecke – etwa in London für Flüge nach Amerika oder in Singapur für Flüge nach Australien – ein Flugzeugwechsel notwendig wird, muss für den Anschlussflug ausreichend Übergangszeit eingeplant werden.

Dafür sind die Ticketspezialisten der Airlines zuständig, die den Flug ausarbeiten. Dabei kommt es vor, dass sich der Zubringerflug erheblich verspätet und deshalb der nächste Flug verpasst wird. In solchen Fällen haftet generell die jeweilige Fluggesellschaft, die den Flug tatsächlich ausführt.

Der Fluggast hat in einem solchen Fall einen Anspruch darauf, auf die nächstmögliche Maschine zu seinem Ziel umgebucht zu werden. Wenn er/sie bei einem langen Flug später als drei Stunden am Ziel eintrifft, entsteht ein Anspruch nach der Fluggastrechteverordnung. Hier werden bis zu 600 Euro Entschädigung fällig.

Text: Armin E. Möller
Bild: pixabay

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