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Flugportal Trick: „Runtergebucht“ und übervorteilt

Es wird "gerubbt": Der neue Flugportal Trick

Es wird “gerubbt”: Der neue Flugportal Trick

Nachträgliche Flugumbuchungen ohne Wissen des Reisenden: Gilt diese Vorgehensweise als Ticketbetrug oder branchenüblich?

So funktioniert das „Runterbuchen“: Ein Urlauber kauft im Internet bei einem Portal einen Flug oder eine ganze Reise. Ab diesem Zeitpunkt beginnt hinter den Kulissen ein Suchvorgang: Computerprogramme des Vermittlungsportals prüfen laufend, ob das Flugticket später noch günstiger zu bekommen ist.

Sobald der Vorteil die Kosten überschreitet, wird der ursprüngliche Flug klammheimlich storniert und auf einen günstigeren umgestiegen.

„Betrug“ nennen das die Staatsanwälte. Sie sind der Auffassung, dass ein Reisender stets informiert und beteiligt werden muss. Ob sich die Richter dem anschließen, ist noch offen.

Die Unister-Anwälte sprechen von „gängiger Praxis in der Branche“ und können keinen Schaden erkennen: Der Urlauber habe seine Tickets zum vereinbarten Preis erhalten. Tatsächlich war Unister wohl keineswegs allein.

Runterbuchen ist offenbar eine beliebte Übung bei Flug- und Reiseportalen. Sogar einen Spitznamen dafür gibt es: Es wird „gerubbt“.

Was kann der Urlauber tun? Zunächst mal, so empfehlen Verbraucherschützer, tut er gut daran, sich bei der Online Buchung das „Kleingedruckte“ herunterzuladen. So lässt sich später wenigstens eine Verschlechterung von Konditionen nachweisen.

Text: Hans-Werner Rodrian
Bild: Lufthansa/Jens Görlich

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