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Flugsicherheit in der EU: Schwarze Liste aktualisiert

Die EU-Kommission streicht alle Luftfahrtunternehmen Benins und Mosambiks von der EU-Liste der Fluggesellschaften, denen der Betrieb in der EU untersagt ist. Sie nimmt aber auch vier Luftfahrtunternehmen, jeweils eines aus Nigeria, St. Vincent und die Grenadinen, Ukraine und Simbabwe, in die Liste auf.

Insgesamt sind 181 Luftfahrtunternehmen der Betrieb im Luftraum der EU untersagt:

  • 174 in 16 Staaten zugelassenen Fluggesellschaften, wegen mangelnder Sicherheitsaufsicht durch die Luftfahrtbehörden in diesen Ländern;
    sieben einzelnen Luftfahrtunternehmen aufgrund von Sicherheitsbedenken, die sich allein auf diese Luftfahrtunternehmen beziehen: Iran Aseman Airlines (Iran), Iraqi Airways (Irak), Blue Wing Airlines (Surinam), Med-View Airlines (Nigeria), Mustique Airways (St. Vincent und die Grenadinen), Aviation Company Urga (Ukraine) und Air Zimbabwe (Simbabwe).
  • Darüber hinaus unterliegen sechs weitere Luftfahrtunternehmen Betriebsbeschränkungen und dürfen die EU nur mit bestimmten Luftfahrzeugmustern anfliegen: Afrijet und Nouvelle Air Affaires SN2AG (Gabun), Air Koryo (Demokratische Volksrepublik Korea), Air Service Comores (Komoren), Iran Air (Iran) und TAAG Angola Airlines (Angola).

Die EU-Kommission schreibt nichteuropäische Luftfahrtunternehmen auf die Liste für die in der Europäischen Union Flugverbote oder Betriebsbeschränkungen gelten, weil sie die internationalen Sicherheitsnormen nicht erfüllen.



Grundlage der heute aktualisierten Flugsicherheitsliste ist eine einstimmige Stellungnahme der Flugsicherheitsexperten aus den Mitgliedstaaten, die vom 25. bis 27. April im EU-Flugsicherheitsausschuss zusammentrafen. Den Vorsitz in diesem Ausschuss führt die Europäische Kommission mit Unterstützung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Zudem wurde die Aktualisierung vom Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments unterstützt. Für die Beurteilung sind die internationalen Sicherheitsnormen und insbesondere die Normen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) maßgeblich.

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