Test & Rat

Gut zu wissen: Passagierdaten und digitaler Corona-Impfpass. Schutz vor mobilem Datenklau auf Reisen

Nutzung von mobilen Endgeräten auf Reisen

Digitale Endgeräte auf Reisen sind  unverzichtbar – doch Vorsicht vor Datendiebstahl

Kaum einer denkt beim Reisen an Datenschutz. Dabei werden vor allem auf Flugreisen zahlreiche persönliche Daten erhoben und gespeichert. Seit dem Inkrafttreten des Fluggastdatengesetzes im Mai 2018 und der Einführung des ETIAS-Systems 2010 (ähnlich dem US-amerikanischen ESTA) für nicht EU-Bürger, ist die Übermittlung relevanter personenbezogener Daten auf Reisen unausweichlich. Durch die Corona-Pandemie gibt es dazu Überlegungen für einen weltweiten digitalen Impfpass auf dem Smartphone. Zudem sind auch Mobilfunkgeräte regelrechte Datenfresser, die im Ausland private Informationen an Dritte übermitteln können. Wir haben die wichtigsten Fakten zu den  Datenerhebungen und geben Tipps & Tricks, wie man sich im Ausland vor Datenklau schützen kann.

Diese persönlichen Daten werden auf Reisen erhoben
Im Mai 2018 trat das beschlossene „Gesetz zur Weitergabe von Fluggastdaten“ vollständig in Kraft, das auf eine EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung zurückgeht. Bei Reisen außerhalb und an den Binnengrenzen der EU, werden die sogenannten PNR-Daten (Passenger Name Record) von Fluggesellschaften an die entsprechenden Behörden übermittelt, die bei jeder Flugbuchung erhoben werden. Hat man sich für eine Reise entschieden, speichert die Fluggesellschaft beziehungsweise das Reisebüro die PNR-Daten im Reservierungssystem.

Pro Reisenden werden Kontaktdaten wie Name, Gepäckangaben, Reiseverlauf und Status der Reise an die Behörden weitergegeben. Die vom Bundeskriminalamt gesammelten PNR-Informationen werden fünf Jahre innerhalb der EU und fünfzehn Jahre lang in den USA gespeichert und bei Bedarf unter den EU-Staaten ausgetauscht.

Um sich über den Stand der gesammelten Daten zu informieren, gibt es in Deutschland die Möglichkeit, kostenfrei einen Antrag auf Auskunft zu den eigenen gespeicherten Informationen beim Bundespolizeipräsidium in Potsdam zu stellen. Neben der Sammlung personenbezogener Daten wird zudem der Weg zum Urlaubsort mit Hilfe von Videoüberwachung an Flughäfen und Bahnhöfen aufgezeichnet. Findet Videoüberwachung statt, muss diese mit einem Schild gekennzeichnet werden. In Deutschland werden die Aufnahmen von der Bundespolizei bis zu 30 Tage gespeichert.

Digitale Endgeräte auf Reisen sind heutzutage unverzichtbar. Das Einloggen in kostenlose Netzwerke führt häufig dazu, dass persönliche Daten auf unseren Apparaten ohne Befugnis kopiert werden. Folgende Tipps helfen dabei, sich im Urlaub vor ungewolltem Datendiebstahl zu sichern.

So schützen Sie sich vor mobilem Datenklau auf Reisen

1. Zwei-Faktor Authentifizierung
Vor einer großen Reise sollte für alle wichtigen Accounts eine Zwei-Faktor Authentifizierung eingerichtet sein. Dies dient dem Identitätsnachweis des Nutzers mit Hilfe der Kombination zweier unterschiedlicher und voneinander unabhängiger Komponenten, also beispielsweise einem Passwort und zusätzlicher Absicherung durch eine Fingerabdruck-Verschlüsselung.

2. Login in ein VPN-Netzwerk
Ein verschlüsselter VPN-Tunnel erlaubt eine sichere Verbindung zu einem privaten Server, der meist in einem anderen Land als dem Gastland lokalisiert ist. Ein VPN (Virtual Private Network) ist ein in sich geschlossenes Kommunikationsnetzwerk, das meist durch eine Verschlüsselung ergänzt, eine abhör- und manipulationssichere Kommunikation ermöglicht.

3. Benutzen von HTTPS
Die Electronic Frontier Foundation (EFF) empfiehlt persönliche Daten auf jedem Wege zu verschlüsseln und das Hypertext-Übertragungsprotokoll für eine sichere Kommunikation zu nutzen. Das Protokoll verschlüsselt Daten im Browser und schützt vor vielen Formen der Überwachung und Cyberkriminalität.

4. Gefahr an öffentlichen Computern
Wenn man mit öffentlichen Computern im Netz surft, sollte man sich auf keinen Fall in seine privaten Social-Media, Online-Banking- oder Email-Accounts einloggen, da die Gefahr besteht, dass Nutzerdaten automatisch auf den Seiten gespeichert werden.

5. Einreisekontrolle für Daten
Je nachdem wo sich Reisende befinden, können Regierungen strenge Auflagen für dieEinreise mit mobilen Endgeräten und der Einfuhr von Daten haben. So ist es beispielsweise bei einer Einreise in die USA Pflicht, Datenträger und mobile Endgeräte offen im etwaigen Gepäckstück mit sich zu führen. Auf direkter Nachfrage der TSA (Transportation Security Administration), der amerikanischen Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Innere Sicherheit , muss das Gepäckstück samt Datenträger geöffnet werden. Um Überraschungen mit Gelassenheit zu entgegnen, empfiehlt sich eine ausführliche Recherche zum etwaigen Reiseland durchzuführen. (Quelle: Kayak)

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