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  News Aktuell

Kurznews: Reiserecht aktuell

Aggressive Werbung: Pauschalreisende können Geld zurückfordern, wenn sie der Reiseleiter immer wieder zur Teilnahme an einer bestimmten Veranstaltung überreden will. Das Amtsgericht Hamburg bezifferte die Reisepreisminderung im konkreten Fall auf 10 Prozent (Az.: 10 C 514/03). Hier ging es um eine Nil-Kreuzfahrt mit anschließendem Hotelaufenthalt in Hurghada. Dort sollte auf freiwilliger Basis ein Gala-Essen stattfinden. An Bord seien die Reiseteilnehmer elf Tage lang immer wieder vom Reiseleiter auf dieses Thema angesprochen worden, und zwar in einer Weise, dass die Reisenden sich nicht lediglich gestört, sondern erheblich belästigt fühlten, befand das Gericht. Die Vorgehensweise der Reiseleiter, die gleich an Bord auch für die Teilnahme am Gala-Dinner kassieren wollten, habe "einen bleibenden negativen Eindruck hinterlassen" . Solch ein aufdringliches Verhalten müsse von Touristen nicht geduldet werden, so das Gericht. (Quelle: Anwaltsuchservice.de)
Reisegepäckversicherung: Ein Versicherer kann die Regulierung im Schadensfall verweigern, wenn die Vorschäden in einem Fragebogen falsch sind. Diese Frage habe eine erhebliche Bedeutung für die Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers, urteilte das Amtsgericht München (Aktenzeichen 222 C 5082/04). (Quelle: Tipp.de)
Katalogsprache: Ein Kölner Reiseveranstalter muss einer Spanien-Urlauberin wegen einer 107 Stufen langen Treppe bis zum Meer 20 Prozent des Pauschalpreises zurückzahlen. Im Reiseprospekt stand nur, das Hotel auf Fuerteventura liege "auf einer Anhöhe" , außerdem war nicht erwähnt worden, dass die Treppe bei Flut überspült wird. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln hervor (Az 133 C 539/03).
Einreisepapiere: Der Reiseveranstalter haftet nicht für unzureichend erteilte Auskünfte an ausländische Bürger, wenn es um bestimmte Einreisemodalitäten geht, so das Landgericht München (Aktenzeichen 6 S 578/04). Vom Veranstalter könne nicht erwartet werden, darüber für Menschen aller Nationalitäten kompetent Auskunft zu geben. Dies könne ein Veranstalter nur für deutsche Staatsangehörige leisten. (Quelle: Tipp.de) .

(Stand: 30.11.2005)

 
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