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  News Aktuell

BKA: Achtung vor unseriösen Urlaubsangeboten

Das Bundeskriminalamt registriert zurzeit neue unseriöse Lock-Angebote für Urlaubsdienstleistungen unter den Namen "Holidaypacks" oder "Urlaubsclubs" , die dem Käufer - vorausgesetzt er erwirbt eine Clubmitgliedschaft - auf der ganzen Welt Luxusurlaube zu Discount-Preisen versprechen. Ein Trendwechsel der Betrugsmaschen beim Verkauf von Urlaubsdienstleistungen, denn in den vergangenen Jahren war der klassische Vorausgebührenbetrug für den angeblichen Wiederkauf eines Timesharing-Anteils Vorreiter. Der Begriff "Timesharing" indes wird von den Tätern hier gemieden, da er die Zielgruppe abschreckt. Es wird eher damit geworben, dass es sich bei dem angepriesenen Produkt gerade nicht um Timesharing handelt. Beworben werden im neuen Fall die Mitgliedschaften mit besonderer Exklusivität der Clubs sowie der dort angebotenen Sportarten, teilweise im Paket mit einer Geldanlage. Derartige Betrugsfälle sind in Spanien, derzeit besonders auf Gran Canaria, bekannt geworden.

Die Masche: Für eine Mitgliedschaft müssen die Interessenten einen Kaufpreis von mehreren tausend bis zehntausend Euro im Voraus bezahlen. Im Gegensatz zu den Versprechungen erwirbt der Käufer zwar die Clubmitgliedschaft - die Buchung des Luxus-Urlaubes schlägt jedoch fehl. Die Anbieter verkaufen weitaus mehr Mitgliedschaften, als sie an Urlaubskapazitäten zur Verfügung haben. Der Käufer erhält beim Buchungsversuch die Antwort: Die gewünschte Reise ist ausgebucht. Aber ein anderer Urlaubsort - von minderwertiger Natur - sei buchbar. Durch umfangreiche und den Käufer benachteiligende Vertragsbedingungen wird versucht, das Vorgehen rechtlich abzusichern. Die Vertrags-Laufzeit beträgt meist maximal 35 Monate, so dass die Schutznormen des spanischen Timesharingrechtes unterlaufen werden: Diese gelten nur für Verträge ab einer Laufzeit von 36 Monaten. Auch wird die vom Anbieter zu erbringende Leistung nicht sofort fällig. Kontaktiert werden potenzielle Mitglieder im Urlaub, auch telefonisch zu Hause oder via Internet. Die Adressen erhalten die Werber vom Kunden selbst über ein Kontaktformular im Internet oder während eines fingierten Glücksspiels am Urlaubsort. Bei genauem Hinsehen sind die Risiken solcher Mitgliedschaften im Vorhinein erkennbar.

Vorsicht ist geboten bei:
- Forderungen von Vorauszahlungen, unabhängig von einer konkreten Reisebuchung - undurchsichtigen Firmenkonstrukten, innerhalb derer die Verantwortlichen nicht erkennbar sind sowie exotische Firmensitze
- weitschweifende floskelhaften Referenzen und Erfolgsbekundungen ohne diese Referenzen oder Erfolge konkret zu nennen
- Anbietern, die in der Reisebranche völlig unbekannt sind
- nicht plausibel erklärbaren Preisgestaltungsmöglichkeiten
- Verwendung von den Käufern benachteiligenden Vertragsbedingungen, z.B. einen Buchungsanspruch auszuschließen oder dem Anbieter bei Kapazitätsengpässen zuzugestehen, eine minderwertige Leistung zu erbringen.

Das BKA rät, persönliche Daten - auch Kopien von Ausweisdokumenten - nicht unbedacht weiterzugeben. Wurde bereits ein Vertrag abgeschlossen und der Verdacht des Betruges besteht, sollten Betroffene Strafanzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle erstatten. Inzwischen ist ein erstes spanisches Gerichtsurteil bekannt, das den Vertrag eines unseriösen Anbieters für nichtig erklärt hat (Juzgado de Primera Instancia No. 2, Maspalomas, Urteil vom 23.04.2004 - 000075/2004). Infos unter www.bka.de.

(Stand: 30.11.2005)

 
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