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Presse- stimmen
>„Preiswert zum Strand fliegen.." (Focus Schule,1/09)
>„Vertrauen ist gut,Kontrolle ist besser." (NRZ Journal,4/07)
>„fliegen,sparen, durchblicken: Sehr gut“ (com!online)
> „Gute Internet-Preisvergleiche findet man bei fliegen-sparen.de." (WAZ/NRZ Reisejournal)
"Besonders empfehlenswert".(www.lycos.de)
"Eine der beliebtesten Websites in der Rubrik Reisemagazine(www.yahoo.de)
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Reisebuchung im Web: Die Billigfalle
Duisburg, 29. September 2004: Zahlendreher und Flüchtigkeitsfehler - Manche Schnäppchen im Internet entpuppen sich bei genauerem Hinsehen als schlichte Schlamperei, so das Rechercheergebnis des Online-Reisemagazins www.fliegen-sparen.de
Erst die Freude, dann der Ärger Nutzer von www.fliegen-sparen.de berichten immer wieder, dass sich die Schnäppchenpreise im Internet manchmal als Reinfall erweisen. So wurde z.B. eine Reise zum Dumpingpreis (1 Woche Bulgarien mit Flug, 3-Sterne-Hotel) von 82 Euro p. P. online gebucht, die umgehende Buchungsbestätigung per Email hat die günstigen Konditionen sogar wiederholt. Wenige Tage später kam das böse Erwachen: Im Schreiben des Veranstalters hieß es "Der in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Preis ist leider falsch. Die Reise kann nur zum richtigen (deutlich höheren) Preis angetreten werden."
Lehnt der Kunde ab, erklärt der Veranstalter seinen Rücktritt vom Vertrag. Basta! Nach gültiger Rechtslage ist so ein Vorgehen allerdings vollkommen unzulässig, denn mit der Buchungsbestätigung kommt i.d.R. ein gültiger Reisevertrag zu Stande, erklären auch Experten der Verbraucherzentralen. Der Kunde hat grundsätzlich einen Anspruch auf Durchführung der Reise zu den in der Buchungsbestätigung genannten Konditionen. Will ihm das der Veranstalter verwehren, kommt es im Einzelfall auf die genaue Formulierung der Absage an, ob der Kunde Schadenersatz (z.B. Mehrkosten für eine vergleichbare Reise) verlangen kann oder nicht. Denn der Veranstalter darf einen Vertrag nicht einseitig kündigen.
Irren ist menschlich Nun ist die Rechtslage allerdings nicht so klar wie sie sich auf den ersten Blick darstellt. Denn wo gearbeitet wird, lassen sich Fehler nie völlig ausschließen - Zum Ärgernis der Kunden. Unter Umständen ermöglicht die komplizierte Rechtslage nämlich, dass sich der Veranstalter aus der Haftung für Fehler windet, die eigentlich in seinem Verantwortungsbereich liegen. Bestreitet z.B. der Veranstalter, dass durch die automatisierte Buchungsbestätigung eines falschen Preises überhaupt ein Vertrag geschlossen wurde, geht der Kunde wohl leer aus. Denn angesichts des Prozessrisikos und der vergleichsweise geringen Summen erscheint der Gang vor den Kadi nur in den seltensten Fällen ratsam. Ratsamer ist es, mit dem Veranstalter über ein vernünftiges Ersatzangebot zu Vorzugskonditionen zu verhandeln. Den ausführlichen Bericht sowie weitere Infos, Tipps und Tricks zur Online-Buchung von Flugtickets finden Sie hier
Die Pressemeldung ist frei zum Abdruck. Beleg wird erbeten! Chefredaktion : Jürgen Zupancic
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