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Kein Ersatz für verlorene UrlaubsfotosWenn Urlaubsfotos im Labor verschwinden oder beim Entwickeln ruiniert werden, besteht lediglich Anspruch auf einen neuen Film; Schadenersatz inklusive einer neuen Reise erhält nur, wer - wie professionelle Fotografen - einen wirtschaftlichen Verlust nachweisen kann, urteilte das Landgericht Hamburg, Az.: 308 0 77/94. (faf)
(Letzte Bearbeitung: 29.06.2006)
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