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Mängel an öffentlichen SträndenEin Reisemangel kann vorliegen, wenn entgegen der Zusage des Reiseveranstalters Hunde nicht mit an den Strand genommen werden dürfen. Hundebesitzer sind in einem solchen Fall vom Strandleben ausgeschlossen, obwohl sie vielleicht wegen dieser Katalogangabe gerade dieses Hotel gebucht haben (LG Hannover, NJW-RR 1989, 1398 - AZ: 3 S 158/89). Auch der umgekehrte Fall ist möglich: Ein Strand wird als "hundefrei" beworben - attraktiv für Familien mit kleinen Kindern -, doch sind in Wirklichkeit Hunde zugelassen. Üble Gerüche, z.B. durch eine Müllkippe nahe dem Hotel, können natürlich ein Reisemangel sein. Dabei weisen die ARAG Experten auf ein kurioses Urteil hin: Eine Rumfabrik in der Nähe eines Hotels ist dabei als Reisemangel angesehen worden (OLG Düsseldorf, RRa 1995, 113 - AZ: 18 U 100/93). Der Geruch bei der Herstellung von Rum beschränkt sich demzufolge nicht auf den Duft des fertigen Produktes!
(Letzte Bearbeitung: 29.06.2006)
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