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  Lesertipps

Reisekatalog: Wenn die Airline wechselt...

Wir haben bei Berge & Meer die Städtereise Istanbul gebucht. Ausgeschrieben war
die Reise mit Turkish Airlines (oder gleichwertig). Turkish Airlines fliegt die Strecke
München/ Istanbul ausschließlich mit Linie. Wir waren sehr überrascht und verärgert, als wir die Reiseunterlagen erhielten und auf den Flugtickets statt Turkish Airlines die Billigflieger Blue-Wings und Hamburg International standen, von denen wir bis zur Stunde noch nie etwas gehört hatten. Obwohl der Veranstalter nachweislich bei Turkish Airlines überhaupt kein Kontingent
gebucht hatte, bestand er auf Erstattung von 45 % des Reisepreises, nachdem wir uns geweigert hatten, mit diesem Billigflieger zu fliegen. R. Willaredt-Wolf

 

Antwort: Berge & Meer

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist sehr schade, dass unsere Kundin die gebuchte Reise aus den vorgetragenen Gründen storniert hat. Wir haben in dieser
Angelegenheit mehrmals miteinander korrespondiert und nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht. Im Rahmen dieses Reiseangebotes hatten wir Flüge mit „Turkish Airlines“ oder einer gleichwertigen Fluggsellschaft ausgeschrieben.Die „Turkish Airlines“ ist sowohl im Charterals auch im Linienflugbereich vertreten. Ein Linienflug war explizit nicht ausgeschrieben
und somit kein Bestandteil des Reisevertrages. Für den von Frau Willaredt-Wolf
gewählten Abflughafen und Reisetermin war ein Flug mit „Blue-Wings“ vorgesehen.


Die „Blue-Wings“ gehört zum Kreise der weltweit sichersten Fluggsellschaften und erfüllt somit die Anforderung der Gleichwertigkeit - auch im Hinblick auf Ausstattung und Service. Offenbar kam es seitens unserer Kundin zudem zu einer Namensverwechslung der Airline und sie ging fälschlicherweise von einer Fluggesellschaft mit geringerem Service aus. Bedauerlicherweise wünschte Frau Willaredt- Wolf trotz unserer Bemühungen zur Aufklärung der Unstimmigkeiten eine Stornierung des Reisevertrages.

 
Die Voraussetzung für eine kostenfreie Stornierung war aufgrund des Sachverhaltes nicht gegeben und der Rücktritt des Vertrages wurde daher gemäß unserer allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen kostenpflichtig umgesetzt. Es ist uns prinzipell sehr wichtig, für unsere Gäste eine zufriedenstellende Regelung zu finden. Daher haben wir Frau Willaredt-Wolf im Rahmen der Kulanz ein Reiseguthaben für eine weitere „Berge & Meer-Reise“ angeboten.

Reiner Meutsch, Geschäftsleitung Berge & Meer

 
 

Anmerkung Redaktion: Bei allen Veranstaltern ist diese Geschäftsbedingung
ähnlich geregelt. Informationen über Airlines und Passagierbewertungen finden
Sie auf www.airlinetest.com.


 
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