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Airlines: Kindersitze an Bord
Das Luftfahrtbundesamt (LBA) und das Bundesministerium für Verkehr möchte die gängige Praxis, dass Eltern sich im Flugzeug einen Sitzplatz mit einem Kleinkind teilen, unterbinden.
Bereits seit einigen Jahren arbeitet der TÜV Rheinland mit dem LBA zusammen, um erfolgreich getesteten Kindersitzen ein Zertifikat zur unbeschränkten Nutzung an Bord auszustellen.
Für einen eigenen Sitzplatz mit geeignetem Kindersitz soll nun eine Regelung beschlossen werden.
Seit Juli 2008 gibt es bereits eine EU-Verordnung, die die Anschnallpflicht von Kleinkindern im Flugzeug regelt. Dabei geht es vor allem um die Sicherung durch einen Loop Belt, zu deutsch einfach „Schlaufengurt“. An dem separaten Gurt ist eine Schlaufe angebracht, an dem der Gurt des Elternteils fixiert wird. Der TÜV Rheinland hat aber herausgefunden, dass dieser nicht wirklich als Standard für die Sicherung von Kleinkindern gelten dürfte: „Kinder fliegen gefährlich", resümiert Martin Sperber von TÜV Rheinland. „Denn sowohl auf dem Schoß sitzend als auch mit einem Loop Belt angeschnallt, trägt ein Kleinkind im Ernstfall schwere bis lebensgefährliche Verletzungen davon."
„Wir empfehlen Eltern, die auf Nummer Sicher gehen wollen, auf Flugreisen besser einen Kinderautositz zu nutzen, der den TÜV Rheinland-Aufkleber ‚For use in aircraft’ trägt", sagt Martin Sperber. Das sind die Sitze, die ein Qualifizierungsverfahren für Kinderautositze bestanden haben. Derzeit zählen laut dem TÜV Rheinland folgende Sitze zu den geeigneten: Römer King quickfix, Römer Baby Safe, Römer Baby-Safe plus, Luftikid, Maxi Cosi Citi, Maxi Cosi Citi SPS und Storchenmühle Maximum.
Weiter: Airlines: Kindersitze an Bord -Seite 2-
(Stand: 20.01.2010)
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