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Billigflieger: Stornieren teuer und umständlich

  Clever Reisen!
 

Billiger Flug, teure Stornogebühren. Billigflieger verdienen an stornierten Flügen oft mehr als an einer Buchung.

   

Wer einen bereits gebuchten Billigflug nicht antreten kann, bekommt den reinen Flugpreis in keinem Fall erstattet. Von den Nebenkosten, die nur anfallen, wenn tatsächlich geflogen wird, erstatten die Gesellschaften im Schnitt nur 56 Prozent.

 

Das hat der ADAC bei einer Untersuchung von 15 Billigfluganbietern herausgefunden. Am besten schnitten dabei die skandinavische SAS und Spanair ab, die immerhin je 89 Prozent der 91 bzw. 89 Euro teueren Nebenkosten zurückzahlten. Erstattungen über 80 Prozent gab es auch bei Turkish Airlines, TUIfly und Condor.

 

Nicht einen Cent rückte dagegen Ryanair für den nicht angetretenen Flug heraus. Damit verdient die Gesellschaft an einem Kunden der storniert deutlich mehr, als an einem, der fliegt. Da der Flug selbst nur mit drei (!) Euro zu Buche schlägt, die eingesparten Nebenkosten aber 76 Euro betragen, wird aus dem Draufzahlgeschäft ein satter Gewinn. Der nicht angetretene Flug kann darüber hinaus noch einmal verkauft werden.

 

Aber nicht allein die Höhe der Erstattung ist kritisierbar: Auch das Verfahren, um nach einer Absage wenigstens einen Teil der Kosten zurückzubekommen, ist teuer und schwierig. Während die Buchungen meist schnell und problemlos über das Internet getätigt werden können, ist von Kundenservice im Stornofall meist kaum mehr etwas zu spüren. Bei easyJet eispielsweise sucht man lange auf der Homepage, bis man den Hinweis auf eine 0900-Nummer findet.

 

Dort ist oftmals kein Durchkommmen und in der Warteschleife gibt es den Tipp, das man doch am besten eine eMail schreiben soll. Erst nach dem zweiten Mail gibt’s Geld zurück, und zwar gerade mal zwölf Euro vom Gesamtpreis von rund 77 Euro. Rechnet man noch 8,43 Euro Handykosten für sieben Minuten Hotline ab, bleiben 3,57 Euro übrig. Im Callcenter von Germanwings erfährt man – für 99 Cent pro Minute – dass es im Internet ein neunseitiges Formular gibt, welches am besten per Einschreiben mit Rückschein an die Gesellschaft geschickt werden soll. Der Erfolg: 33 Euro Erstattung bei einem Gesamtpreis von 144 Euro.

 

Oftmals kann der Kunde nicht ersehen, wie sich der Erstattungsbetrag zusammensetzt. Die wenigsten Gesellschaften listen verständlich auf, wie sich dieser zusammensetzt.(pr,110,dec)

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(Stand: 19.02.2010)

 
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